...
23.
Januar 1941
Er hatte noch den Zwist mit Goebbels im Gedächtnis.
Damals - 1934 - gab es eine Kontroverse zwischen Rosenberg und Goebbels,
den ewigen Kontrahenten.
In der von Rosenbergs Kulturgemeinde herausgegebenen Zeitschrift 'Die
Musik' wurde Hindemith als 'kulturpolitisch nicht tragbar' und als
'Bannerträger des Verfalls' dargestellt.
Goebbels hingegen sah Hindemith im Rundschreiben der Reichssendeleitung
als 'eine der stärksten Begabungen der jüngeren deutschen
Komponisten-Generation'.
Furtwängler gab am 25. November 1934 in der Deutschen Allgemeinen
Zeitung dem Lesepublikum zur Kenntnis, dass man auf Hindemith angesichts
der 'Armut an wahrhaft produktiven Musikern' so einfach nicht verzichten
könne und dessen Leben in jüdischem Umfeld - was Rosenberg Hindemith
vorwarf - keinen Einfluss auf seine Fähigkeiten als Komponist habe.
Rosenberg zu treffen, äußerte er, wo man denn hinkäme, wenn politisches
Denunziantentum Einfluss auf die Kunst nähme.
Furtwängler ob seiner Kritik am Reichsleiter Rosenberg, in Absprache mit
Hitler, in die Enge gedrängt, legte alle Posten nieder und wollte in die
USA emigrieren, was Toscanini verhinderte.
|
Daraufhin bearbeitete Goebbels den Dirigenten , dass der - auch
weil ohne Aussicht auf eigene Karriere außerhalb Deutschlands -
blieb.
Nun hatte ihn Goebbels in der Hand und als Furtwängler sich am
22. Januar 1936 an Goebbels wandte, er solle freie Kritik in den
Zeitungen über die Arbeit von Künstlern zulassen, widersprach
ihm der Reichspropagandaminister.
Später im Jahr, am 26. November 1936, gab Goebbels als Präsident
der Reichskulturkammer seinen Erlass bekannt. Danach wurde
wertende Kunstkritik in Abstimmung mit Hitler verboten, es
durfte nur Beschreibungen geben.
Goebbels vermerkte, Hitler habe das Verbot der Kritik fast
unverändert angenommen. Nur Furtwängler sei noch unzufrieden.
Aber das nütze dem nun nichts mehr.
|
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Marie-Louise Gilles
|
|