... am 23. August 1900 geboren
Er war mit Anna Mahler verheiratet und so der Schwiegersohn von Alma
Mahler-Werfel, der in vielerlei Hinsicht außergewöhnlichen Ehefrau von
Gustav Mahler.
Schon früh beschäftigte er sich mit Kompositionen, folgte seinem Lehrer
Franz Schreker nach Berlin und pflegte dort enge Kontakte zu Ferruccio
Busoni und Hermann Scherchen.
Eine seiner ersten musikalischen Werke, in äußerster Atonalität
komponiert, war 'Der Sprung über den Schatten.
An der Oper in Kassel assistierte er Paul Bekker, dem dortigen
Intendanten und renommierten Kritiker und Musikschriftsteller der
damaligen Zeit.
Die Oper Leipzig führte am 10. Februar 1927 seine Oper 'Jonny spielt'
auf.
Hanns Eisler bezeichnete sie im Oktober 1927 als 'langweiliges und
geistloses Stück', was aber dem Erfolg keinen Abbruch tat.
Sie war eine der meistgespielten Opern der zwanziger Jahre.
In der danach folgenden neuromantischen Phase entstanden 1929 'Das Leben
des Orest' und der Liederzyklus 'Reisebuch aus den österreichischen
Alpen'.
Ernst Krenek widmete sich dann wieder der Zwölftontechnik Arnold
Schönbergs, womit er gänzlich mit dem Geschmack des NS-Regimes brach,
das schon seinen 'Jonny' verurteilt hatte.
Er konvertierte zum Katholizismus, was die Nazis aber nicht davon
abhielten, 1938 seinen Werken Aufführungsverbot zu erteilen, nachdem sie
ihn auch noch als Kulturbolschewisten bezeichneten und seine Werke als
marxistisch ('Zwingburg'), seinen 'Orpheus' als expressionistisch-atonal
und als Tiefsstand des Opernschaffens einstuften.
Über die Schweiz und Frankreich ging er 1939 in die USA, wo er
Lehraufträge übernahm und in allen Stilrichtungen komponierte. Immerhin
erreichte er eine Opus-Zahl von 242.
Eines seiner bekanntesten Werke ist der 'Monolog der Medea', den der WDR
unter der Leitung von Hiroshi Wakasugi produzierte.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer
von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf
verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Marie-Louise Gilles
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